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   OLG Brandenburg, 22.01.1998 - 12 U 112/97   

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OLG Brandenburg, 22.01.1998 - 12 U 112/97 (https://dejure.org/1998,17751)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22.01.1998 - 12 U 112/97 (https://dejure.org/1998,17751)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 22. Januar 1998 - 12 U 112/97 (https://dejure.org/1998,17751)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 483
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Düsseldorf, 29.04.2013 - 15 O 125/12

    Beseitigungbegehren bzgl. eines Eintrags in dem Schuldenregister der Schufa

    Eine vorherige Abmahnung war vor diesem Hintergrund gemäß Nr. 19 Abs. 3 AGB (letzter Abschnitt) bzw. §§ 314 Abs. 2 Satz 2, 323 Abs. 2 Nr. 3 BGB nicht (mehr) erforderlich, zumal die Beklagte die Klägerin angesichts deren fortgesetzten Überschreitens des Dispositionskreditrahmens mit Schreiben vom 27.05.2011 (Anlage B 4) und 26.08.2011 (Anlage B 6) für den Fall weiter anhaltender Überziehung auf die Möglichkeit einer Kündigung sogar des - kompletten - Girovertrags und nicht nur des Überziehungskredits hingewiesen hatte, ohne dass es der Klägerin daraufhin mit Blick auf ihre finanzielle Situation gelungen ist, das Konto nachhaltig auszugleichen oder auch nur die Kreditlinie einzuhalten (vgl. zum Ganzen auch OLG Brandenburg, Urteil vom 22.01.1998 - 12 U 112/97, Juris, Rn. 4; BGH, Beschluss vom 26.09.1985 - III ZR 229/84, Juris, Rn. 5 ff., 9 ff.).

    Nach der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung darf (auch) eine ordentliche Kündigung eines Darlehens durch ein Kreditinstitut nicht zur Unzeit und ohne Vorwarnung erfolgen, vielmehr ist dieses gehalten, nach den Grundsätzen von Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch die berechtigten Belange des Kunden zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 23.02.1984 - III ZR 159/83, Juris, Rn. 4; OLG Hamm, Urteil vom 12.09.1990 - 31 U 102/90, Juris, Rn. 8 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 22.01.1998 - 12 U 112/97, Juris, Rn. 4).

    § 498 BGB findet keine Anwendung, weil es sich bei dem in Rede stehenden Überziehungskredit um kein Teilzahlungsdarlehen handelt (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 22.01.1998 - 12 U 112/97, Juris, Rn. 5).

  • LG Kiel, 01.07.2016 - 6 O 109/15

    Girovertrag: Genehmigungsfiktion zur Richtigkeit des Rechnungsabschlusses;

    In diesem Fall ist die Bank ohne weiteres zur Kündigung berechtigt (vgl. Oberlandesgericht Brandenburg, Urt. v. 22.01.1998 - 12 U 112/97) - und zwar auch ohne vorherige Abmahnung (vgl. Bundesgerichtshof, Beschl. v. 26.09.1985 - III ZR 229/84).
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